Parteiengesetz (PartG)
Seit
dem Parteispendenskandal um (Achtung: Link öffnet neues Fenster)
Altbundeskanzler Helmut Kohl
(CDU) wissen die meisen Bürger zwar,
dass es ein Parteiengesetz gibt,
die wenigste wissen jedoch was genau drin steht.
Wir wollen vermeiden,
dass uns ein ähnliches "Missgeschick" passiert.
Wie das Sprichwort schon sagt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz, PartG)
- Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 5)
- Zweiter Abschnitt: Innere Ordnung (§§ 6 bis 16)
- Dritter Abschnitt: Aufstellung von Wahlbewerbern (§ 17)
- Vierter Abschnitt: Staatliche Finanzierung (§§ 18 bis 22)
- Fünfter Abschnitt: Rechenschaftslegung (§§ 23 bis 31)
- Sechster Abschnitt: Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten und Strafvorschriften (§§ 31a bis 31d)
- Siebter Abschnitt: Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien (§§ 32 bis 33)
- Achter Abschnitt: Schlussbestimmung (§§ 34 bis 41)
(Gültig ab 1. Januar 2004. Da es oft Änderungen gibt, sind alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit.)