Gründungsinitiative Landesverband Rheinland-Pfalz

Vorstand

Per Gesetz ist vorgeschrieben (PartG §11 (1)): "Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt. Er muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen."

Der Vorstand des SPASSPARTEI für Rheinland-Pfalz besteht aus folgenden Mitgliedern:

Landesvorsitzende(r):

Muss noch gewählt werden!

1. Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Landesvorsitzenden

Muss noch gewählt werden!

2. Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Landesvorsitzenden

Muss noch gewählt werden!