Vorstand
Per Gesetz ist vorgeschrieben (PartG §11 (1)): "Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt. Er muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen."
Der Vorstand des SPASSPARTEI für Rheinland-Pfalz besteht aus folgenden Mitgliedern:
Landesvorsitzende(r):
Muss noch gewählt werden!
1. Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Landesvorsitzenden
Muss noch gewählt werden!
2. Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Landesvorsitzenden
Muss noch gewählt werden!